Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 23. September 2026 · Version 2026.14
1. Geltungsbereich und Vertragssprache
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der SaaS-Plattform „rinqo“ (nachfolgend „Plattform“) unter den Domains rinqo.de und app.rinqo.de, betrieben von Sven Pflüger, Geschäftsbezeichnung „rinqo“ (nachfolgend „rinqo“ oder „wir“), zwischen rinqo und dem registrierten Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „du“).
(2) rinqo richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, rinqo hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch; die deutsche Fassung ist bei Abweichungen zu Übersetzungen maßgeblich.
2. Nutzungsgrenzen und Branchenausschlüsse
(1) Die Plattform ist derzeit für die Verarbeitung besonders sensibler Daten und Hochrisiko-Anwendungen nicht freigegeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht für folgende Zwecke einzusetzen, solange keine individualvertragliche Freigabe durch rinqo vorliegt:
- Verarbeitung von Daten gemäß Art. 9 DSGVO (Gesundheitsdaten, genetische oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung, Daten zur sexuellen Orientierung, religiöse oder politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, rassische oder ethnische Herkunft), sofern nicht eine schriftliche Zusatzvereinbarung besteht;
- Tätigkeiten, die einer strafbewehrten Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Hebammen, Steuerberater, Notare, Sozialarbeiter), ohne ausdrückliche Einhaltung der Vorgaben aus Abschnitt 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags;
- Tätigkeiten im Anwendungsbereich des § 28 BSIG (Betreiber kritischer Anlagen sowie besonders wichtige und wichtige Einrichtungen) oder der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA), sofern nicht eine individuell verhandelte Zusatzvereinbarung inklusive erweiterter TOM und Meldeketten geschlossen wurde;
- Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art. 6 und Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), insbesondere in den Bereichen biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung mit Leistungsbewertung, Beschäftigung und Personalauswahl, Zugang zu wesentlichen privaten oder öffentlichen Leistungen, Strafverfolgung, Migration, Grenz- und Asylmanagement sowie Justiz und demokratische Prozesse;
- Nutzung als Hauptkommunikationskanal mit Minderjährigen unter 16 Jahren;
- KI-gestütztes Social Scoring, manipulative Beeinflussung oder Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit im Sinne von Art. 5 EU AI Act;
- automatisierte Vertragsannahme, Kündigung, Schadens- oder Bonitätsentscheidungen mit Rechtswirkung (Art. 22 DSGVO) ohne qualifizierte menschliche Nachkontrolle.
(2) Für besonders regulierte Bereiche (z.B. Kreditinstitute im Anwendungsbereich der MaRisk / BAIT / DORA, Versicherungen nach VAIT, Gesundheitseinrichtungen nach § 393 SGB V) benötigen wir vor Vertragsschluss eine schriftliche Freigabe und regelmäßig ein erweitertes Sicherheitskonzept. Bis dahin sind solche Einsätze untersagt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Plattform nicht für rechtswidrige Inhalte, für unverlangte Werbung (§ 7 UWG), für das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen Dritter oder zur Erzeugung täuschender Deepfakes ohne die nach Art. 50 EU AI Act erforderliche Kennzeichnung zu nutzen.
3. Registrierung und Konto
(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung eines Kundenkontos und die Angabe wahrheitsgemäßer, vollständiger Daten voraus. Der Kunde hält die Daten während der gesamten Vertragsdauer aktuell.
(1a) Die KI-Agenten stehen nur mit einem bezahlten Abo nach Abschnitt 5 zur Verfügung; eine kostenlose Testphase gibt es nicht. Ohne Abo, auch nach dessen Ende, bleiben Kontoverwaltung, Abrechnung, die Vertragsunterlagen und die Datenbereitstellung nach Abschnitt 7 Abs. 3 erreichbar.
(2) Der Kunde ist für den vertraulichen Umgang mit Zugangsdaten, API-Schlüsseln und Webhook-Secrets verantwortlich. Ein Verdacht auf Kompromittierung ist uns unverzüglich unter security@rinqo.de zu melden.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die Person, die die Registrierung durchführt, zur Begründung von Verträgen für den Kunden berechtigt ist.
4. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) rinqo stellt dem Kunden eine cloudbasierte Plattform zur Verfügung, über die der Kunde konfigurierbare KI-Agenten (aktuell: Chat-Agent, Telefon-Agent, E-Mail-Agent und Persönlicher Agent) einrichten und betreiben kann. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gewählten Plan-Ausprägung sowie der jeweils gültigen Produktbeschreibung auf rinqo.de.
(2) rinqo entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Funktionen können hinzukommen, geändert oder durch gleichwertige ersetzt werden, solange der Hauptleistungsumfang des gewählten Plans erhalten bleibt.
(3) Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Auswahl, Konfiguration, Inhalte und der konkrete Einsatz der KI-Agenten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
5. Pläne, Sitze, Credits und Telefonnummern
(1) Es gibt zwei Positionen, die laufende Kosten auslösen: das Abo und Sitze für den Persönlichen Agenten. Hinzu kommt der monatliche Preis je Telefonnummer nach Absatz 6. Ein Aufladen von Guthaben wird nicht angeboten; ein Verbrauch über das enthaltene Kontingent hinaus entsteht nicht.
(2) rinqo bietet folgende gewerbliche Pläne an:
- Kompakt: 100 € netto/Monat oder 1.000 € netto/Jahr, 400 Credits/Monat;
- Plus: 350 € netto/Monat oder 3.500 € netto/Jahr, 1.500 Credits/Monat;
- Max: 1.000 € netto/Monat oder 10.000 € netto/Jahr, 4.500 Credits/Monat;
- Enterprise: Preis, Volumen und Konditionen nach individuellem Angebot.
Auch bei jährlicher Zahlung wird das Kontingent monatlich bereitgestellt, und nicht verbrauchte Credits verfallen nach Absatz 4 am Ende jedes Monats.
(3) Der Persönliche Agent wird je Person abgerechnet. Es stehen drei Stufen zur Wahl, jeweils netto je Sitz und Kalendermonat:
- Gelegentlich: 25 € mit 500 enthaltenen Nachrichten dieser Person;
- Täglich: 75 € mit 1.600 enthaltenen Nachrichten dieser Person;
- Ständig: 200 € mit 4.500 enthaltenen Nachrichten dieser Person.
Ein Sitz ist einer namentlich benannten Person zugeordnet und kann auf eine andere Person derselben Organisation übertragen werden. Ein zusätzlicher Sitz und ein Wechsel in eine höhere Stufe werden sofort nutzbar; das höhere Kontingent steht für den laufenden Monat ungekürzt zur Verfügung. Der neue Preis gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum; ein anteiliger Einzug erfolgt nicht. Ein Wechsel in eine niedrigere Stufe oder die Kündigung eines Sitzes wirkt zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums. Bis dahin bleibt der Sitz im vereinbarten Umfang nutzbar.
(4) Ein Credit entspricht einer Telefonminute, fünf Chat-Nachrichten, fünf Nachrichten des Persönlichen Agenten, zwei E-Mails, einer ausgestellten Rechnung, einem Bild in Standardqualität (ein Bild in hoher Qualität: zwei Credits), fünf Marketing-Texten ohne Bild oder, sofern der Kanal verfügbar ist, drei WhatsApp-Nachrichten. Entwürfe und Stornierungen von Rechnungen verbrauchen keine Credits. Telefonminuten werden je angefangene Minute pro Anruf abgerechnet; jeder angenommene Anruf verbraucht mindestens einen Credit. Nicht verbrauchte Abo-Credits verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats. Vor dem Wegfall des Auflade-Modells erworbenes Guthaben verfällt nicht; es unterliegt der gesetzlichen Verjährung und wird weiterhin verbraucht.
(5) Ist das im Abo enthaltene Kontingent aufgebraucht, wird die Leistung bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums oder bis zur Wahl eines größeren Plans pausiert. Eingehende Anrufe werden in dieser Zeit nicht angenommen; du sorgst für eine passende alternative Rufumleitung. Ein größeres Paket wird sofort verfügbar. Das höhere Kontingent gilt für den laufenden Monat ungekürzt; der neue Preis gilt ab der nächsten Abrechnungsperiode. Ein anteiliger Einzug erfolgt nicht. rinqo informiert dich bei 80 und 95 Prozent des Kontingents per E-Mail über den Stand.
Für den Plan Enterprise gilt abweichend: Die Leistung läuft nach Verbrauch des vereinbarten Kontingents weiter; der darüber hinausgehende Verbrauch wird zu dem im Enterprise-Vertrag vereinbarten Satz je Credit nachträglich berechnet.
(6) Telefonnummern werden als Drittleistung über einen EU-Telefonie-Vorleister bereitgestellt und zu 10 € netto je Nummer und Monat an den Kunden weitergegeben; eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Nutzungsabhängige Telefonie-Kosten sind in den Credits enthalten.
(7) Die Rufnummern sind kein Telefonanschluss für die eigenhändige Sprachkommunikation. Sie dienen allein dem Betrieb deiner KI-Agenten. Über eine rinqo-Rufnummer und über jede auf rinqo umgeleitete Rufnummer wird keine Notrufabfragestelle erreicht: Ein Anrufer kann darüber keinen Notruf absetzen, und ein Agent setzt selbst keinen Notruf ab. Erkennt ein Agent einen Notfall, nennt er die Notrufnummer 112 und übergibt an einen Menschen. Du veröffentlichst, hinterlegst und verwendest eine solche Rufnummer nicht als Notruf- oder Notfallkontakt und hältst für Notfälle einen von rinqo unabhängigen Weg offen.
(8) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Für unternehmerische Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten mit einer gültigen, geprüften Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Bei unternehmerischen Kunden außerhalb der EU ist die Leistung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in Deutschland nicht steuerbar. Änderungen vereinbarter Preise oder Credit-Sätze benötigen deine ausdrückliche Zustimmung nach Abschnitt 15. Wir bieten sie mindestens 60 Tage vorher an; ein neuer Preis gilt frühestens ab der folgenden Abrechnungsperiode. Ohne Annahme bleibt die bestehende Vereinbarung maßgeblich.
6. Zahlung, Verzug und Stornierung
(1) Abos und Sitze werden monatlich im Voraus abgerechnet, bei Jahresabos jährlich im Voraus; ein Mehrverbrauch im Plan Enterprise nachträglich im Folgemonat. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen EU-Zahlungsdienstleister. Rechnungen werden elektronisch erstellt, im Kundenkonto bereitgestellt und an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet; der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu.
(2) Rechnungen sind sofort fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Für vereinbarte Enterprise-Zahlung auf Rechnung gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlungspflicht wird nicht allein durch eine fehlgeschlagene technische Zahlungsabfrage begründet.
(2a) Schlägt die Zahlung eines Abos oder Sitzes fehl, informieren wir dich sofort per E-Mail. Ist sie drei Tage danach nicht ausgeglichen, wird das enthaltene Kontingent bis zum Zahlungseingang gesperrt; nach sieben Tagen führen deine Agenten keine ausgehenden Anrufe und Nachrichten mehr aus. Nach 14 Tagen ohne Zahlungseingang endet das Abo; es gilt dann Abschnitt 3 Abs. 1a. Jede Stufe kündigen wir per E-Mail an. Nach Zahlungseingang laufen Kontingent und ausgehende Aktionen automatisch wieder. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten; für Enterprise-Rechnungen gilt Absatz 9.
(3) Schlägt im Plan Enterprise die Abbuchung eines Mehrverbrauchs fehl, wird zunächst ausschließlich der weitere Mehrverbrauch ausgesetzt; das Abo und die darin enthaltenen Leistungen laufen unverändert weiter. Nach Ausgleich der offenen Forderung läuft der Mehrverbrauch wieder.
(4) Bereits geleistete Zahlungen für Abo- und Sitzleistungen werden nach Vertragsbeginn nicht zurückerstattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
(5) Soweit du ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst, ist rinqo Inhaber der zugrunde liegenden Forderung. Die Durchführung erfolgt über Mollie und Stichting Mollie Payments, Gläubiger-Identifikationsnummer NL08ZZZ502057730000. Mandatsreferenz und angenommene Mandatstextfassung werden getrennt dokumentiert. Die Vorabinformation nennt Betrag, Einzugsdatum, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz.
(6) Für SEPA-Lastschriften vereinbaren wir eine Vorabankündigungsfrist von mindestens einem Kalendertag. Der regelmäßige Lauf kündigt grundsätzlich 15 Tage vorher an. Bei einem geänderten Betrag, Termin oder einem erneuten Einzugsversuch erhältst du eine passende Vorabinformation unter Wahrung der vereinbarten Mindestfrist. Ohne entsprechenden Nachweis wird kein Einzug ausgelöst.
(7) Du ersetzt nur tatsächlich entstandene, erforderliche Fremdkosten einer von dir schuldhaft verursachten Rücklastschrift. Kosten bei einem Fehler von rinqo oder des Zahlungsdienstleisters, einer berechtigten Rückgabe und interne Bearbeitungskosten werden dir nicht auferlegt. Es wird keine pauschale Rücklastschriftgebühr automatisch gebucht.
(8) Auch vereinbarte Enterprise-Überweisungen werden über Mollie abgewickelt. Du verwendest die zur Rechnung angegebenen Zahlungsdaten und die unveränderte Mollie-Zahlungsreferenz. Der Zahlungseingang wird anhand des von Mollie bestätigten Status zugeordnet. Das Ablaufdatum eines Zahlungsauftrags verändert das Zahlungsziel der Rechnung nicht.
(9) Bei offenen Enterprise-Rechnungen erinnern wir nach 7 und 21 Tagen Verzug. Die zweite Erinnerung setzt eine letzte Frist bis zum Ablauf des 35. Verzugstags. Eine Sperre erfolgt frühestens danach. Betrifft die offene Rechnung nur Mehrverbrauch, bleibt ein bezahltes Abonnement nutzbar; lediglich weiterer Mehrverbrauch wird ausgesetzt. Gesetzliche Ansprüche und zwingende Rechte bleiben unberührt.
7. Laufzeit, Kündigung und Fristen
(1) Abos haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat (bei Jahresabos: zwölf Monate) und verlängern sich jeweils um einen gleich langen Zeitraum, sofern sie nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums über das Kundenportal gekündigt werden. Die Kündigung wirkt zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums; bis dahin bleibt das Abo im vereinbarten Umfang nutzbar. Eine Kündigung per E-Mail an hello@rinqo.de ist ebenfalls zulässig.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für rinqo insbesondere bei erheblichem Verstoß gegen Abschnitt 2 oder bei nachhaltiger Zahlungsunfähigkeit vor.
(3) Anbieterwechsel und Datenexport (Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854, „Data Act“): Der Kunde kann den Vertrag jederzeit gemäß Abs. 1 beenden und zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur wechseln. Unabhängig von der Laufzeit kann der Kunde den Wechsel mit einer Frist von höchstens zwei Monaten verlangen (Art. 25 Abs. 2 Data Act); der Vertrag endet dann mit Abschluss des Wechsels. Auf Wunsch unterstützt rinqo den Wechsel während eines Übergangszeitraums von bis zu 30 Kalendertagen ab Vertragsende. Sämtliche vom Kunden eingebrachten und durch die Nutzung erzeugten Daten, einschließlich der Agent-Konfigurationen, der Inhalte der Wissensdatenbank, der Kontakte und der Gesprächsdaten, stellt rinqo auf Anfrage an hello@rinqo.de in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (JSON) bereit, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Anfrage (vgl. § 11 des AVV). Nicht umfasst sind von rinqo erzeugte abgeleitete Strukturen, insbesondere Einbettungen und Vektor-Indizes; sie sind Geschäftsgeheimnis von rinqo und damit keine exportierbaren Daten im Sinne von Art. 2 Nr. 38 Data Act. Für den Wechsel, die Wechselunterstützung und die Datenbereitstellung erhebt rinqo keine Entgelte.
(4) Transparenz nach Art. 28 Data Act: Die nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) öffentlich bereitzustellenden Angaben, also die Gerichtsbarkeit, der die zur Verarbeitung genutzte IKT-Infrastruktur unterliegt (lit. a), sowie die technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen gegen einen mit dem Unionsrecht kollidierenden drittstaatlichen Behördenzugriff auf in der EU gehaltene nicht personenbezogene Daten (lit. b), sind im Data-Act-Abschnitt (Art. 28) unserer Datenschutzerklärung niedergelegt und werden hiermit in diesen Vertrag einbezogen. Die Regelungen zu Anbieterwechsel und Datenexport nach Art. 23-25 Data Act (Abs. 3) bleiben davon unberührt.
8. Verfügbarkeit und Wartung
(1) rinqo strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % an, gemessen im Monatsmittel an der für den Kunden bestimmungsgemäß nutzbaren Zeit. Nicht eingerechnet werden geplante Wartungsarbeiten (angekündigt mit mindestens 48 Stunden Vorlauf, nach Möglichkeit nachts zwischen 02:00 und 05:00 Uhr Europa/Berlin) sowie Beeinträchtigungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt, Drittanbieter-Ausfälle, DDoS-Angriffe).
(2) Weitergehende Service-Level werden nur in individuell verhandelten Enterprise-Verträgen zugesagt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde
- stellt sicher, dass die in die Plattform eingespeisten Inhalte (Wissensdatenbank, Prompts, Kundenlisten) rechtmäßig erhoben und frei von Rechten Dritter sind;
- erfüllt seine eigenen Informations-, Transparenz- und Einwilligungspflichten gegenüber seinen Endnutzern (DSGVO Art. 13, § 25 TDDDG, § 201 StGB bei Aufzeichnungen, Art. 50 EU AI Act, branchenspezifische Regelungen);
- kontrolliert und veröffentlicht KI-Agent-Ausgaben nur, nachdem er sie in seiner Verantwortung geprüft hat;
- meldet Sicherheitsvorfälle in seinem Einflussbereich unverzüglich unter security@rinqo.de.
10. KI-Output, Gewährleistung und Nutzung generativer Modelle
(1) rinqo ist Anbieter der bereitgestellten KI-Systeme im Sinne des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung); der Kunde ist Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO. rinqo stellt in der Standardkonfiguration sicher, dass natürliche Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren (Art. 50 Abs. 1 KI-VO). Ändert der Kunde die vorbelegten Ansagen oder Kennzeichnungen, trägt er die Pflicht aus Art. 50 KI-VO selbst.
(2) Die Plattform nutzt generative KI-Modelle. Diese können fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Aussagen erzeugen („Halluzinationen“). rinqo schuldet daher keine inhaltliche Richtigkeit der Agent-Antworten, sondern nur die Bereitstellung der Plattform nach dem jeweiligen Stand der Technik.
(3) Der Kunde darf Agent-Ausgaben nicht als alleinige Grundlage für rechtlich, medizinisch, finanziell, steuerlich oder sicherheitsrelevant erhebliche Entscheidungen verwenden. Solche Entscheidungen liegen ausschließlich beim Kunden oder bei einer qualifizierten Fachperson.
(4) Soweit das anwendbare Recht dies zulässt, wird die Gewährleistung für Mängel auf Nacherfüllung (Beseitigung oder Neubereitstellung) beschränkt. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Var. 1 BGB analog) wird ausgeschlossen.
(5) rinqo verwendet Kunden- und Endkundeninhalte nicht zum Training externer Basismodelle. Anonymisierte Aggregat-Statistiken zum Zweck der Produkt- und Qualitätsverbesserung sind zulässig.
11. Rechte an Inhalten und Referenznennung
(1) Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm in die Plattform eingebrachten Inhalten. Er räumt rinqo das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu den Zwecken des Vertrages zu vervielfältigen, zu speichern und zu verarbeiten.
(2) rinqo behält sich alle Rechte an der Plattform, der Marke, den Templates und den technischen Konfigurationen vor. Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder das Erstellen abgeleiteter Produkte ist untersagt.
(3) rinqo darf dich mit deinem Firmennamen und Firmenlogo in einer Übersicht seiner Kunden auf rinqo.de sowie in eigenen digitalen Unternehmenspräsentationen nennen, sobald dein kostenpflichtiges Abonnement läuft und die erste Abonnementrechnung bezahlt ist. Die Nennung beschränkt sich auf die Tatsache, dass dein Betrieb rinqo nutzt. Aussagen über Erfahrungen, Ergebnisse, Empfehlungen oder eine Partnerschaft sowie Zitate und Fallstudien bedürfen deiner gesonderten Zustimmung.
(4) Dafür räumst du rinqo ein einfaches, unentgeltliches, auf die Vertragsdauer und diese Zwecke begrenztes Recht ein, deinen Firmennamen und dein Firmenlogo zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Die Erlaubnis gilt nur im Umfang der Rechte, über die du verfügen darfst. Sie ist auf technische Dienstleister übertragbar, soweit dies zur genannten Veröffentlichung in unserem Auftrag erforderlich ist; eine sonstige Weitergabe ist ausgeschlossen.
(5) Das Logo bleibt in seiner Gestaltung unverändert; proportionale Anpassungen der Größe sind zulässig. Die Darstellung erfolgt gleichrangig mit anderen Kunden und ohne den Eindruck einer Empfehlung oder geschäftlichen Partnerschaft. Die Nutzung als Domainbestandteil, Suchwort für bezahlte Werbung oder zur Kennzeichnung eigener Produkte ist ausgeschlossen.
(6) Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, von der öffentlichen Hand kontrollierten Unternehmen sowie besonders wichtigen oder wichtigen Einrichtungen im Sinne von § 28 BSIG erfolgt eine Nennung nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung einer hierzu berechtigten Person. Gleiches gilt bei einer gesondert vereinbarten Geheimhaltung oder einem Zustimmungsvorbehalt. Hoheitszeichen sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(7) Du übermittelst nur Logos, für deren Verwendung zu diesen Zwecken du die erforderlichen Rechte besitzt, und informierst rinqo über dir bekannte Beschränkungen. Bei berechtigten Zweifeln setzt rinqo die Nennung aus. Eine Haftung oder Freistellung wegen Verletzung dieser Pflicht setzt dein Verschulden voraus; Abschnitt 12 bleibt unberührt.
(8) Du kannst der Nennung jederzeit ohne Begründung und ohne Nachteile für deinen Vertrag widersprechen. Eine Nachricht in Textform genügt, zum Beispiel per E-Mail an hello@rinqo.de. rinqo beendet dann unverzüglich die weitere Nutzung und entfernt Name und Logo spätestens innerhalb von 14 Tagen aus den von rinqo kontrollierten Veröffentlichungen. Bei einem vorherigen Widerspruch unterbleibt die Nennung. Mit Vertragsende endet auch die Erlaubnis; dieselben Entfernungspflichten gelten. Bereits verteilte Unterlagen müssen nicht zurückgerufen werden, dürfen aber nicht weiter verteilt werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
12. Haftung
(1) rinqo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als vertragstypisch vorhersehbar gilt ein Betrag in Höhe der in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlten Netto-Entgelte, mindestens jedoch 10.000 Euro. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Absatz 1 und Absatz 2 bleiben unberührt. Im Rahmen der dort gezogenen Grenzen haftet rinqo nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Betriebsunterbrechungen sowie Ansprüche Dritter, die aus dem Inhalt einer Antwort eines KI-Agenten oder aus dem Einsatz der Plattform durch den Kunden folgen.
(4) Der Kunde stellt rinqo von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden nach diesen AGB beruhen, insbesondere auf Verstößen gegen Abschnitt 2 (Nutzungsgrenzen), Abschnitt 9 (Mitwirkungspflichten) oder gegen Informations- und Einwilligungspflichten des Kunden gegenüber seinen Endnutzern.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) rinqo verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde durch den Einsatz der Plattform personenbezogene Daten seiner Endnutzer durch rinqo verarbeiten lässt, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Er wird mit Vertragsschluss einbezogen und ist vor und nach Vertragsschluss unter app.rinqo.de/avv sowie für Kunden im Kundenbereich unter „Verträge & Datenschutz“ abrufbar.
(3) Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist unter app.rinqo.de/sub-processors und mit den vollständigen Angaben im Kundenbereich verfügbar. Neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter kündigen wir mindestens 30 Tage vor ihrem vorgesehenen produktiven Einsatz aktiv per E-Mail an. Die Mitteilung nennt Tätigkeit, Verarbeitungsort und Schutzmaßnahmen. Innerhalb dieser Frist kannst du aus begründeten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen; das weitere Verfahren richtet sich nach dem AVV. Die Änderung einer veröffentlichten Liste allein ersetzt diese Mitteilung nicht.
14. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei weder offenzulegen noch für andere Zwecke als die Vertragsdurchführung zu verwenden. Die Verpflichtung besteht zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Eine nach Abschnitt 11 zulässige Nennung von Firmenname und Logo ist in dessen engen Grenzen gestattet; eine gesondert vereinbarte Geheimhaltung oder ein Zustimmungsvorbehalt hat Vorrang.
15. Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB, des AVV oder anderer vereinbarter Rechte und Pflichten benötigen deine ausdrückliche Zustimmung. Wesentliche Änderungen, insbesondere von Preis, Leistungsumfang, Laufzeit oder Haftung, bieten wir mindestens 60 Tage vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform an; andere Vertragsänderungsangebote mindestens 30 Tage vorher. Die Mitteilung bezeichnet die geänderten Regelungen, die angebotene Fassung und den vorgesehenen Beginn.
(2) Schweigen, ausbleibender Widerspruch oder weitere Nutzung gilt nicht als Annahme. Ohne deine Zustimmung gilt der bisherige Vertrag weiter. Eine ordentliche Kündigung nach den bestehenden Vertragsfristen bleibt möglich; allein die Nichtannahme begründet kein verkürztes Kündigungsrecht. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
(3) Rein redaktionelle Berichtigungen, die keine Rechte oder Pflichten ändern, können als Information mitgeteilt werden. Eine Vertragsänderung wird dadurch nicht ersetzt. Die ausdrücklich angenommene Fassung und der Zeitpunkt der Annahme werden dokumentiert; die zugehörigen Texte bleiben abrufbar.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von rinqo.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Eine rechtsgeschäftliche Übertragung dieses Vertrags auf ein Nachfolge- oder verbundenes Unternehmen bedarf deiner ausdrücklichen Zustimmung. Wir informieren dich mindestens 30 Tage vor der vorgesehenen Übertragung über den neuen Vertragspartner und deren Folgen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ein erforderlicher AVV wird mit dem übernehmenden Unternehmen ausdrücklich vereinbart. Gesetzlich angeordnete Rechtsnachfolgen und zwingende Rechte bleiben unberührt.
Letzte Aktualisierung: 23. September 2026. Vertragsänderungen richten sich nach Abschnitt 15.